Menschen mit geringem Einkommen können Kostenübernahme beantragen
Personen, die älter als 22 Jahre sind, müssen Verhütungsmittel selbst bezahlen. Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Wer staatliche Leistungen erhält, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann sich ärztlich verordnete Verhütungsmittel
jedoch oft nicht leisten. Der Wetteraukreis unterstützt daher mit einer freiwilligen Kostenübernahme.
Frauen, Männer, Trans*- und Inter*-Personen
können die Kostenübernahme beantragen, wenn sie:
▶ mindestens 22 Jahre alt sind,
▶ im Wetteraukreis wohnen,
▶ eine dieser finanziellen Unterstützungen beziehen:
• Arbeitslosengeld II
• Sozialhilfe
• Kinderzuschlag
• BAföG
• Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
• Wohngeld
• Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz – Kostenübernahme ab dem 18. Lebensjahr
Folgende Unterlagen werden benötigt:
▶ Aktueller Leistungsbescheid (Kopie),
▶ Ausweis/Pass oder Meldebestätigung (Kopie),
▶ ein Kostenvoranschlag für kupferhaltige Spiralen (auch Hormonspirale),
Ketten und Ball, Hormonimplantat oder
▶ Kostenvoranschlag für Sterilisation bei Mann oder Frau
▶ oder ein Rezept für Antibabypille, Hormonpflaster,
Hormonring, Hormonimplantat oder Dreimonatsspritze (Kopie).
Sie können den Antrag in einer dieser Beratungsstellen einreichen
Caritasverband Gießen e. V.
Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg
cbz-wetterau.friedberg@caritas-giessen.de
T +49 6031 5834
Diakonie Wetterau
Bahnhofstr. 26 I 63667 Nidda
T +49 6043 9640-0 oder -234
schwangerenberatung@diakonie-wetterau.de
pro familia Friedberg
Saarstr. 30 I 61169 Friedberg
T +49 6031 2336 I friedberg@profamilia.de
In diesem Faltblatt Verhütungsmittelfonds zum Ausdrucken
finden Sie weitere Informationen und den Antrag (zum Abtrennen).
Link zur Website des Wetteraukreises: Verhütungsmittelfonds (wetterau.de)