Assistenz in Tagesgruppen / in einer Tagesstätte
Begleitung für ein selbstständiges Leben
Wenn Sie eine erwachsene Person mit einer Behinderung sind und einen Anspruch auf Teilhabeleistung haben, können Sie diese Assistenzform im Rahmen einer Gruppe wahrnehmen.
In den Tagesgruppen finden Sie Angebote, die Sie individuell fördern und zu einer selbstständigen Lebensgestaltung befähigen sollen. Sie werden darin unterstützt, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbsthilfe zu entwickeln in den Bereichen, die für Sie wichtig sind.
Unsere Tagesgruppen sind in Büdingen, Butzbach, Friedberg und Nidda.
Sie finden bei uns
• Raum zu einer möglichst selbstständigen und individuellen Lebensgestaltung
• Assistenz bei Erledigungen des alltäglichen Lebens (zum Beispiel gemeinsam Kochen)
• Begleitung in Ihrem Alltag
• Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben
• Teilhabe am Leben im Sozialraum
• Kontakte und Unterstützung in der Gestaltung von Beziehungen
• Unterstützung, um die Folgen der Behinderung zu überwinden, besser damit zu leben
• Begleitung für die Teilhabe am Arbeitsleben.
Der Bedarf und Anspruch auf Assistenzleistungen in einer Gruppe wird vom Landeswohlfahrtsverband ermittelt und vom zuständigen Leistungsträger (zum Beispiel Landeswohlfahrtsverband oder Wetteraukreis) bewilligt. Dazu wird Ihr individueller Assistenzbedarf gemeinsam mit Ihnen besprochen und in einem Hilfeplan beschrieben.
Regionale Diakonie Oberhessen
Zentraler Kontakt Regionale Diakonie Oberhessen
Saarstraße 55, 61169 Friedberg
Büdingen
Regionale Diakonie Oberhessen in Büdingen
Gymnasiumstraße 5, 63654 Büdingen
Butzbach
Regionale Diakonie Oberhessen in Butzbach
Langgasse 22-24, 35510 Butzbach
Friedberg
Regionale Diakonie Oberhessen in Friedberg
Saarstraße 55, 61169 Friedberg
Nidda
Regionale Diakonie Oberhessen in Nidda
Bahnhofstraße 26, 63667 Nidda
Rechtlicher Hintergrund zur Assistenz in besonderen Räumen/Tagesgruppen
SGB IX Leistungen zur Sozialen Teilhabe (SGB IX Teil 2, Kapitel 6, §113 ff)
Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. Maßgeblich sind die Ermittlungen und Feststellungen in einer Teilhabevereinbarung, bzw. einem Gesamtplanverfahren.