Assistenz im häuslichen Umfeld - Ambulante Alltagsassistenz
Begleitung für ein selbstständiges Leben
Manche Menschen mit Behinderung möchten in einer eigenen Wohnung leben und dabei so viel wie möglich selbst erledigen. Wenn Sie eine erwachsene Person mit einer Behinderung sind und Anspruch auf Teilhabeleistung haben, können Sie von uns Unterstützung zur größtmöglichen eigenständigen Lebensführung bekommen.
Sie finden bei uns
- Assistenz bei der Bewältigung des Alltags, wie z. B bei der Haushaltsführung oder beim Umgang mit Geld.
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten.
- Hilfe, den Tag zu strukturieren und die Freizeit zu gestalten.
- Möglichkeiten, neue soziale Kontakte aufzubauen und die vorhandenen zu pflegen.
- Unterstützung in Krisensituationen Begleitung beim Umgang mit den Folgen von einer Erkrankung oder Behinderung
- Begleitung zu Ärzten und Therapeuten
- Assistenz bei der Organisation weiterer Hilfen wie z. B. Pflegedienste oder Haushaltshilfen
- Anleitung zur Selbsthilfe
- Assistenz bei der Umsetzung Ihrer persönlichen Ziele.
Der Bedarf und Anspruch auf Assistenzleistungen in einer Gruppe wird vom Landeswohlfahrtsverband ermittelt und vom zuständigen Leistungsträger (z.B. Landeswohlfahrtsverband oder Wetteraukreis) bewilligt. Dazu wird Ihr individueller Assistenzbedarf gemeinsam mit Ihnen besprochen und in einem Hilfeplan beschrieben.
Regionale Diakonie Oberhessen
Zentraler Kontakt Regionale Diakonie Oberhessen
Saarstraße 55, 61169 Friedberg
Rechtlicher Hintergrund zur Assistenz im häuslichen Umfeld
SGB IX Leistungen zur Sozialen Teilhabe (SGB IX Teil 2, Kapitel 6, §113 ff)
Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Hierzu gehört, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. Maßgeblich sind die Ermittlungen und Feststellungen in einer Teilhabevereinbarung, bzw. einem Gesamtplanverfahren.